Der Rotmilan und die Windkraft

Für Alle, die sich wegen der Windkraft, Sorgen um die Population der Rotmilane machen, gibt es aus einem EU-Projekt gute Nachrichten. In der Sendung „Frontal 21“ am 22. Februar wurde über die ersten Zwischenergebnisse eines EU-weiten Forschungsprojektes berichtet, das unter anderem die Gründe von verstorbenen Rotmilanen untersucht. Entgegen den weitläufigen Meinungen war die Windkraft nur an 7.Stelle. Die häufigsten Todesursachen sind Fressfeinde und an zweiter Stelle Gift, das die Rotmilane durch vergiftete Nagetiere aufnimmt. Noch vor der Windkraft in der Häufigkeit der Todesursachen lagen weiterhin der Straßenverkehr, die Stromleitungen, der Abschuss und auch der Schienenverkehr.

Natürlich braucht es dennoch verbesserte Vorkehrungen, dass keine Rotmilane durch Windkraftanlagen getötet werden. Daher sollte möglichst schnell in Deutschland die allgemeine Zulassung der Schutzvorrichtungen erfolgen, die ein kurzfristiges Abschalten der Windräder bewirken. In anderen Ländern sind diese erfolgreich im Einsatz.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie unter life-eurokite.eu . Dort finden Sie auch den Link zu dem Beitrag.

Fragen zur Windkraft ?!

Im Zusammenhang mit den möglichen Windkraftanlagen in Weingarten werden uns immer wieder Fragen gestellt. Es geht oft um Sachverhalte, die durch wissenschaftliche Studien gut untersucht und teilweise geklärt wurden. Da dieses Thema - auch in der Wissenschaft - sehr aktuell ist, gibt es auch immer wieder Entwicklungen. So wurde in diesem Jahr z.B. durch das Bundeswirtschaftsministerium klargestellt, dass Berechnungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zu Infraschall aus dem Jahr 2004 stark fehlerhaft waren. Herr Altmaier hatte sich in diesem Zusammenhang entschuldigt, dass hier Ängste zur angeblichen Gefahr durch Infraschall entstanden sind. Daneben ist gibt es auch Fragen bei der Windkraft, den man durch aktuelle technische Weiterentwicklungen begegnet.

Der Verein „Europäische Energiewende Community“ hat unter energiewende.eu/argumente-gegen-windkraft-eine-kritische-analyse/ eine umfassende Übersicht der üblichen Kritikpunkte an der Windkraft erstellt. Anhand aktueller Studien werden die Kritikpunkte, die in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, untersucht. Neben den Immissionen und dem Artenschutz werden z.B. auch Optik oder Finanzen näher beleuchtet.

So wird bei dem Thema „Wertverlust von Immobilien“ die einzige Studie, die eine mögliche Auswirkung auf Immobilienpreise sieht, inhaltlich analysiert. Daneben werden die zahlreichen unabhängigen Studien aufgeführt, die wissenschaftlich darstellen, dass Windräder keinen Einfluss auf Immobilienpreise haben.

Lesen Sie selbst und bleiben Sie stets kritisch bei allgemeinen Aussagen.

Infraschall von Windkraftanlagen ist nicht gesundheitsgefährdend

Wie in unserer Presseerklärung angekündigt, werden wir in diesem Jahr Informationen und Veranstaltungen zum Thema Windkraft durchführen. Beginnen wollen wir mit einer Information über das Thema Infraschall – zumal es hier auch aktuelle Erkenntnisse gibt.

Zum Grundverständnis: Infraschall ist Schall, der unterhalb unseres Hörbereiches von 20 Hertz liegt. Wir sind in unserer Umwelt ständig Infraschall ausgesetzt durch natürliche Quellen, wie z.B. Wind oder durch künstliche Quellen wie z.B. dem Verkehr. Auch in unseren Wohnungen entsteht durch Heizung, Kühlschrank oder Waschmaschine künstlicher Infraschall und gerade bei Waschmaschinen im Schleudergang können wir den Infraschall sogar wahrnehmen.  Der von Windkraftanlagen ausgehende Infraschall wurde in den vergangenen Jahren in der Öffentlichkeit öfters diskutiert und es gibt hierzu verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen.

Besonders umfangreich war das Messprojekt 2013-2015 der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Durch umfangreiche Messungen in verschiedenen Bereichen u.a. auch bei 6 Windkraftanlagen konnten wissenschaftliche Fakten dargelegt werden. Als Ergebnis bei den Windkraftanlagen wurde ermittelt, dass der Infraschall bereits in einer Entfernung von 150 Meter Abstand unterhalb der Wahrnehmungsschwelle lag und somit keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. In 700 Meter Abstand war der Unterschied bei der Infraschallbelastung zwischen einem eingeschalteten und einem nicht geschalteten Windrad nicht mehr nennenswert oder nur in geringem Umfang erhöht. Der gemessene Infraschall stammte hier von den natürlichen Quellen. Der umfangreiche Messbericht ist auf der Homepage des Landesamtes unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/messbericht-infraschall erhältlich.

Daneben gibt es an der Universität Bayreuth das Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung, das ebenfalls zahlreiche Forschungen und Messungen zu Infraschall durchführt. Von der Öffentlichkeit besonders wahrgenommen wurde eine vergleichende Messung zwischen der Belastung durch eine Autofahrt in einem Turbodiesel und einer Windkraftanlage. Die Infraschallenergie einer 3,5 stündigen Autofahrt entsprach der Infraschallenergie, der man sich aussetzt, wenn man sich über 27 Jahre in 300 m Abstand des vergleichenden Windrades aufhalten würde. Aus der Messung kann man übrigens auch schlussfolgern, dass der von manchen Organisationen geforderte Grenzwert von 80 dB für Windkraftanlagen problemlos ist, aber die Autoindustrie vor erhebliche Probleme stellen würde. Informationen hierzu können Sie unter http://www.bayceer.uni-bayreuth.de/infraschall/ abrufen.

Dass Infraschall von Windkraftanlagen in manchen wissenschaftlichen Darstellungen und auch Medien bei als gesundheitsgefährdend dargestellt wurde, lag in der Vergangenheit an einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Die Bundesanstalt, die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellt ist, prüft eigentlich weltweit anhand von Messtationen, ob der Kernwaffenteststopp eingehalten wird. In diesem Zusammenhang fand 2004 bei einer Windkraftanlage eine Messung des Infraschalls und deren Störpotenziale auf die Messtationen der BGR statt. Als Ergebnis wurde aber dann auch leider veröffentlicht, dass Windkraftanlagen für den Menschen wohl gesundheitsgefährdend seien. Nach 17 Jahren hat nun am 12. April 2021 die BGR ein Papier veröffentlicht, in dem sie festhält, dass bei der ursprünglichen Berechnung ein systematischer Fehler vorlag und Angaben 36 dB zu hoch wären. Da Dezibel eine logarithmische Skala ist, wurde die Belastung vieltausendfach zu hoch angegeben. Der derzeit zuständige Minister Altmaier hat sich nun auch öffentlich entschuldigt, wie in der letzten Woche der BNN und dem Spiegel zu entnehmen war. Er hofft, dass die Menschen, die sich große Sorgen über die Auswirkung der Infraschall-Belastung auf ihre Gesundheit gemacht haben, eine gewisse Erleichterung verspüren. Diese Aussage zielt auch darauf ab, dass es im Bereich des Infraschalls mehrere Studien zum sogenannten „Nocebo-Effekt“ gibt, der wie eine negativer Placebo-Effekt wirkt oder auch selbsterfüllende Prophezeiung. Danach entwickeln Menschen, die an die belastende Wirkung des Infraschalls glauben, tatsächlich Krankheitssymptome wie Übelkeit oder Kopfschmerzen, auch wenn diese belastende Wirkung nicht vorhanden ist.

Wenn Sie mehr Informationen erhalten möchten, können wir Ihnen auch Folge 16 des Podcasts „Das ist eine gute Frage“ empfehlen. Dort ist zwar noch nicht die neuste Erkenntnis der fehlerhaften Berechnung der BGR vermerkt, aber die grundlegenden Fragen werden dort diskutiert.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen geholfen haben. Wir werden demnächst ein weiteres Thema darstellen.

Klimaschutz in Baden-Württemberg

Das Klimaschutzgesetz wurde letzte Woche im Landtag verabschiedet und wird somit noch vor Ende der Legislaturperiode in Kraft treten. Im neuen Klimaschutzgesetz gibt es eine Vielzahl an Neuerungen; drei wir möchten hier gern herausgreifen:

·Klimaziel 2030: Mindestens 42% Treibhausgasminderung

Ein zentraler Baustein ist die Festlegung des Klimaschutzziels für das Jahr 2030 von mindestens 42% Treibhausgasminderung gegenüber 1990. Das ist ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität Baden-Württembergs im Jahr 2050. Bei einer drohenden Verfehlung der Klimaschutzziele wird ein Mechanismus ausgelöst, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen das Ziel wieder erreichbar wird.

·PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen

Ab dem 01.01.2022 gilt in Baden-Württemberg eine PV-Pflicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden. Damit sind wir bundesweit das erste Bundesland, in dem eine PV-Anlange verpflichtend beim Neubau installiert werden muss. Nichtwohngebäude sind alle gewerblich genutzten Gebäude, öffentliche Bauten, Discounter und Lebensmittelmärkte, Logistiker und große Parkplätze.

·Kommunale Wärmeplanung

Ebenfalls neu im Klimaschutzgesetz: Baden-Württemberg wird als erstes Bundesland eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung für alle Stadtkreise und große Kreisstädte einführen. Die 103 größten Kommunen werden verpflichtet, dafür übernimmt das Land 100% der Kosten. Für die übrigen Gemeinden bleibt das Instrument eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Dafür stehen Förderprogramme des Landes zur Verfügung. Wärmeplanung ist eine Voraussetzung für die Umstellung von Wärmeproduktion über fossile Rohstoffe hin zu Wärme aus Erneuerbaren Energien, aus industrieller Abwärme und Umweltwärme. Da ein großer Teil der Fernwärme in Baden-Württemberg aus Kohlekraftwerken stammt, ist dies auch ein notwendiger Schritt für den Kohleausstieg.

Damit verbunden werden auch Förderprogramme sein, über die unsere grüne Landtagsabgeordnete Andrea Schwarz berichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter:https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz-in-baden-wuerttemberg/klimaschutzgesetz/

Wie aus Schätzen Schrott und wieder Schätze werden

Das Umweltministerium Baden-Württemberg widmet sich in einer ausführlichen Broschüre dem Thema Elektrogeräte. Vor allem der richtige Weg der Entsorgung ist wichtig, dass wertvolle Rohstoffe fachgerecht verwertet werden. Es ist auch nicht richtig kaputte Geräte im Keller aufzubewahren und somit zu verhindern, dass Rohstoffe recycelt werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter:

um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikationen/publikation/did/unsere-elektro-geraete/

Landesprojektförderung ‚Blühende Naturparke‘: Mehr Lebensraum für bedrohte Insekten

Mit dem neuen Projekt ‚Blühende Naturparke‘ wird anhand der Naturparke gezeigt, was Städte, Gemeinden, Unternehmen und jede Bürgerin / jeder Bürger für den Erhalt der biologischen Vielfalt in unserem Land tun können. Das Land unterstützt die ‚Blühenden Naturparke‘ in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt 370.000 Euro“ aus dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt; davon sollen zwei Personalstellen sowie die Weiterentwicklung des Projekts finanziert werden.

Zu den Projektzielen gehört auch, in der Bevölkerung noch mehr Verständnis für den Nutzen von Bienen, Schmetterlingen und Co. zu wecken: Ohne die große Leistung der Insekten klappt die Bestäubung von Obst und Gemüse nicht.

Leider sind die Artenvielfalt bei den Wildblumen und auch die Vielfalt der Insekten in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Zahl der Fluginsekten um bis zu 75 Prozent gesunken - ein Grund ist das Verschwinden vieler blumenbunter Flächen. Daher müssen mehr blütenreiche Wiesen mit einer großen Vielfalt an Wildblumen als Nektarquelle geschaffen werden; das ist auch die Meinung der Imker.

Das „Forum Bienenweide“ zeigt, wie eine Beteiligung von jedermann und jeder Frau geht: Neben Gemeinden und Kreisen, die Flächen zur Verfügung stellen können, ist das aktive Mitmachen von Betrieben und Privatpersonen gefragt: Man / frau kann die finanzielle Unterstützung sogenannter Blumenwiesenpatenschaften übernehmen und jede-r kann im eigenen Garten Samen für heimische Wildblumen aussäen, darunter Margerite, Acker-Stiefmütterchen, Weiße Lichtnelke, Nachtviole, Acker-Witwenblume und Schwarze Flockenblume.

Für die Aussaat eignet sich die Zeit von März bis Mai und alle Beteiligten schaffen damit bessere Lebensbedingungen für Bienen, Hummeln, Schmetterlinge

und Co.

Der Clou: Die richtige Saatmischung kann man / frau kostenlos (zzgl. Versandkosten) als Naturpark-Samentütchen (reicht für rund einen Quadratmeter) online im Naturparkshop bestellen.

Hier der Link zum Naturpark-Online-Shop: naturparkschwarzwald.de/shop/products/shop-suche

Weitere Informationen zum Projekt „Blühende Naturparke“ und zum „Forum Bienenweide“: www.naturparkschwarzwald.de/gruene_projekte/bluehender_naturpark/

Landesnaturschutzpreis ‘18: Hummel, Has‘ und Salamander - Vielfalt geht nur miteinander

In diesem Jahr wird der Naturschutzpreis der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg zum 19. Mal vergeben (Bewerbungsschluss: 1. August 2018). Der Preis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in der Regel unter mehreren Initiativen aufgeteilt. Es können sich Verbände, Vereine, Gruppen, Einzelpersonen sowie Schulen und Kindergärten in Baden-Württemberg mit einem laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekt rund um die biologische Vielfalt um den Naturschutzpreis bewerben. Ausgezeichnet werden Initiativen und Aktivitäten, die sich in besonderer Weise für den Erhalt der Arten und Lebensräume im Land engagieren.

Die biologische Vielfalt stellt die Basis des menschlichen Lebens dar: Nahrung, Rohstoffe, Medizinprodukte, Klimaregulierung, Erholung gelten als wichtige Beispiele für den großen Nutzen, den wir alle aus der Vielfalt der Arten und Lebensräume schöpfen. Daher sollte sich jede-r aktiv einbringen, um den weiteren Rückgang der biologischen Vielfalt zu verhindern. Gefragt sind innovative Projektideen zu Wald, Gewässer, Landwirtschaft oder Siedlungs-gebieten; das können beispielsweise Patenschaften für Lebensräume und Arten, eine kreative Öffentlichkeitsarbeit oder gezielte Bildungsmaßnahmen sein.

Unter allen Bewerberinnen und Bewerbern wird eine Fachjury nach den Kriterien

- Nutzen für die biologische Vielfalt,

- Engagement,

- Innovation,

- Modellcharakter,

- Nachhaltigkeit und

- Einbindung der Bevölkerung

die Preisträger 2018 auswählen, mit offizieller Preisverleihung dann im Frühjahr 2019.

Weitere Informationen und Details:

www.naturschutz.landbw.de/servlet/is/78836/ bzw. Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart

Baden-Württemberg: PLATZ EINS bei ERNEUERBAREN ENERGIEN

Die Berliner ‚Agentur für Erneuerbare Energien‘ hat kürzlich die Ergebnisse der Studie „Bundesländervergleich Erneuerbare Energien 2017“ vorgestellt. Das Gesamtranking weist Baden-Württemberg auf dem ersten Platz aus und bestätigt damit die Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes, wozu u. a. ein Landesklimaschutzgesetz, ein Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept sowie ein (bundesweit einzigartiges) Erneuerbare-Wärme-Gesetz gehören. Aber die besagte Studie, die auf (etwas überholte) Zahlen des Jahres 2015 basiert, zeigt auch Bereiche, in denen das Land Nachholbedarf hat und sich weiter verbessern muss, so beim Ausbau der Windkraft. Hier ist im Länd’le allerdings zwischenzeitlich schon einiges geschehen: Im Jahr 2016 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 120 neue Windenergieanlangen

aufgestellt und für 2017 sollen es sogar noch mehr neue Inbetriebnahmen werden.

Weitere Details siehe hier angefügte PDF zum Download und / oder unter:

www.unendlich-viel-energie.de/bundeslaendervergleich-erneuerbare-energien-2017

um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/

„DIGITAL@BW“

Mit dem jetzigen Startschuss für die Digitalisierungsstrategie „digital@bw“ ist Umsetzung von 67 Leuchtturmprojekten in Baden-Württemberg verbunden; „digital@bw“ soll lt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Antwort auf das „Silicon Valley“ sein. Die Landesregierung (inkl. Digitalminister) zählt Digitalisierung zur ihren Kernaufgaben und gibt dafür 265 Mio Euro in den nächsten zwei Jahren aus. Außerdem werden in 2018 / 2019 weitere 210 Mio. Euro in den Breitbandausbau investiert.

Im Mittelpunkt der ersten digitalen Agenda Baden-Württembergs stehen die Menschen im Land. Die einzelnen Projekte sollen den Menschen den Nutzen der Digitalisierung ganz konkret zeigen: im Familienleben, in der Aus- und Weiterbildung, bei der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum, in der Verwaltung und bei der Mobilität: Ein landesweites Online-Ticket-System hat bspw. das Ziel, den Öffentlichen Personennahverkehr einfacher zu machen. Insgesamt möchte man Baden-Württemberg vom Autoland Nummer 1 zum Mobilitätsland Nummer 1 weiterentwickeln, wobei Datensicherheit und Datenschutz bei allen Projekten einen gehobenen Stellenwert haben sollen.

Weitere Informationen in der als PDF beigefügten Digitalisierungsstrategie des Landes

oder jeweils unter:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesweite-digitalisierungsstrategie-startet-mit-67-leuchtturmprojekten/

www.digital-bw.de

WETTBEWERB DES LANDES ZU BIO-MUSTERREGIONEN

Mit der Einführung von Bio-Musterregionen will die Landesregierung die Wertschöpfung bei Bio-Lebensmitteln stärken. Interessierte Regionen mit guten Ideen und schlüssigen Konzepten können sich an dem dazu ausgeschriebenen Landeswettbewerb beteiligen und Unterstützung beim Regionalmanagement erhalten. Seit dem 1. August läuft die Bewerbungsfrist für die Ausschreibung Bio-Musterregionen Baden-Württemberg; sie endet am 30. November 2017.

Umweltgerechte Entsorgung von Altmedikamenten über den Restmüll

Die durchgängige Entsorgung alter oder nicht mehr benötigter Medikamente über die Restmülltonne ist ein Beitrag zum Umweltschutz. Auf diese Weise werden Arzneimittelreste verbrannt und vernünftig entsorgt, so dass unsere Umwelt - vor allem unsere Gewässer und die Lebenswelten darin - nicht noch zusätzlichen Belastungen durch medizinische und pharmazeutische Wirkstoffe ausgesetzt wird. Dem geht natürlich ein grundsätzlich verantwortungsvoller Umgang mit Medikamenten und deren Einnahme voraus. Zum Nachlesen: Das (mehrsprachige) Faltblatt unseres Ministeriums für Umwelt-, Klima- und Energiewirtschaft gibt einen zusammenfassenden Überblick

zur richtigen Entsorgung von Arzneimittelresten:

um.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/arzneimittel-richtig-entsorgen-gewaesser-schuetzen/

Europäische Bürgerinitiative: 1,3 Mio. Unterschriften gegen das Ackergift Glyphosat

Mehr als 100 Umweltorganisationen aus ganz Europa haben die schnellste Europäische Bürgerinitiative (EBI) aller Zeiten auf die Beine gestellt und 1,3 Mio. Unterschriften für das Verbot des Ackergiftes Glyphosat zusammengetragen; auch Bürgerinnen und Bürger aus Walzbachtal haben sich - u. a. organisiert über unseren Ortsverband - beteiligt.

Dieses Pestizid, das von der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als "wahrscheinlich krebserregend" einstuft ist, wird vom Agrar-Konzernriesen Monsanto hergestellt und der will ein Verbot von Glyphosat mit allen Lobby-Mitteln verhindern. Das zeigt wieder einmal Wirkung, denn vermutlich wird die EU-Kommission in den nächsten Wochen vorschlagen, die Lizenz für Glyphosat um bis zu zehn Jahre zu verlängern, auch wenn dieser Allesvernichter schon jetzt viele unserer Wiesen und Felder vergiftet hat.

Die deutsche Bundesregierung hat sich bisher bei diesen Abstimmungen enthalten, was einer Absage von Glyphosat gleich kommt. Die 1,3 Mio. Unterschriften werden demnächst bei den europäischen Behörden offiziell eingereicht, mit der Forderung das Ackergift Glyphosat zu verbieten.

Generationenaufgabe: Erhalt der Artenvielfalt im Land

Anlässlich des Internationalen Tages der biologischen Vielfalt am 22.5.17 hat unser grüner Ministerpräsident daran erinnert, dass der Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität) auch in Baden-Württemberg eine große Herausforderung ist, die als Generationenaufgabe konsequent angegangen werden muss.

Forschungsergebnisse (u. a. des Staatlichen Museums für Naturkunde Stuttgart) unterstreichen den Ernst der Lage beim schnell voranschreitenden Schwund der Artenvielfalt für Baden-Württemberg: Bei uns gelten mittlerweile etwa 40 Prozent der ca. 50.000 wildlebenden Tier- und Pflanzenarten als gefährdet. Zu den Ursachen gehören fortschreitender Flächenverbrauch, Verschmutzung der Lebensräume, Überdüngung, der flächendeckende Einsatz von Ackergiften wie GLYPHOSAT (siehe: Infos über Gegenaktionen hier auf unserer Homepage). Wenn immer mehr Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden, dann betrifft das auch uns Menschen im Land, wie die Situation unserer heimischen Insektenarten zeigt. Durch ein verstärktes Insektensterben geht die Bestäubung vieler Nutzpflanzen und auch der hiesigen Streuobstwiesen verloren; außerdem wird vielen anderen Tierarten langfristig damit die Nahrungsgrundlage entzogen.

Ergänzung: Der Internationale Tag der biologischen Vielfalt erinnert an die Vereinbarung über die biologische Vielfalt aus dem Jahre 1992. Dieses Abkommen ist mit über 190 Vertragsstaaten eines der wichtigsten der Vereinten Nationen. Auch Baden-Württemberg sieht sich den Zielen des Abkommens verpflichtet und hat mit der Naturschutzstrategie des Landes einen umfangreichen Maßnahmenkatalog erarbeite, für ein durchgängiges Miteinander von Mensch und Natur in allen gesellschaftlichen Bereichen.

Zum Downloaden und Nachlesen:

- aktueller Bericht (2016) zur Lage der Natur in Baden-Württemberg

- bisherige Umsetzungsschwerpunkte der Naturschutzstrategie 2016

Europaweite Initiative von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz von Mensch und Umwelt vor dem Ackergift Glyphosat

In Mai / Juni gibt es europaweite Aktionstage der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) für ein Verbot des umweltgefährdenden und gesundheitsschädigenden Ackergiftes Glyphosat:

Glyphosat ist das meist verwendete Pestizid der Welt, obwohl es

- die Artenvielfalt zerstört und Vögeln sowie Schmetterlingen, Bienen und anderen Insekten den Lebensraum nimmt,

- für uns Menschen wahrscheinlich krebserregend ist.

Immer wieder gelingt es den großen Chemiekonzernen und ihrer Lobby, Einfluss auf die EU zu nehmen und ein notwendiges Verbot des Ackergiftes Glyphosat zu verhindern. Ihre Profitgier bedroht die Vielfalt unserer Tierarten, schädigt unsere Umwelt und unsere eigene Gesundheit.

Die Europäische Bürgerinitiative setzt sich zum Schutz von Mensch und Umwelt für ein Verbot von Glyphosat ein. Europaweit sollen bis zum 15.6.17 1 Mio. Unterschriften zusammenkommen; auch wir sind ein Teil dieser europaweiten Kampagne. Machen Sie also mit! Gemeinsam treten wir der Lobbymacht entgegen; zusammen werden wir das Glyphosat-Verbot schaffen!

Flugblatt und Unterschriftsformulare (Rückseite des Flugblatts) kann jede-r bei uns als PDF herunterladen, auch für die Familie und den (erweiterten) Freundeskreis, um sie dann ausgefüllt per Post an die Adresse der EBI in Berlin zu versenden: WeMove Europe, Planufer 91, D-10967 Berlin). Das Mitmachen ist auch online möglich, alles weitere unter: stopglyphosate.org/de/

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN OV Walzbachtal

Europaweite Initiative von Bürgerinnen und Bürgern zum Schutz von Mensch und Umwelt vor dem Ackergift Glyphosat

Anteile erneuerbarer Energien steigen im „grünen Länd’le“ weiter an

Andrea Schwarz (Bündnis‘90/Die Grünen), Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Bretten, eröffnet ihr Büro in Bretten. - Bürgersprechstunden auch direkt im Walzbachtal -

„Genau ein Jahr nach der Landtagswahl erschien mir ein guter Zeitpunkt dafür zu sein“, sagte Andrea Schwarz zu Beginn der Veranstaltung, zu der am Montag, den 13. März 2017, über 30 geladene Gäste sowie Passantinnen und Passanten in die Fußgängerzone nach Bretten kamen. Neben zahlreichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Nachbarkommunen waren auch die grünen Landtagsabgeordneten Stefanie Seemann (Enzkreis) und Barbara Saebel (Ettlingen) sowie der Bundestagskandidat der Grünen für den Wahlkreis Karlsruhe-Land Pascal Haggenmüller anwesend.

„Ich weiß noch genau, wie es sich damals angefühlt hat. Wir haben am Wahlabend auf die Ergebnisse gewartet. Erst mit der letzten Gemeinde war klar: Wir haben das Direktmandat!“, so Schwarz. Die Grünen im Wahlkreis Bretten, zudem auch die Gemeinde Walzbachtal gehört, hatten bisher noch nie ein Landtagsmandat errungen. Die Freude am Wahlabend war umso größer. Doch damit begann erst die Arbeit für Schwarz. „Es ist schwer in einigen Worten nachzuerzählen, was politisch in diesem Jahr alles passiert ist. Die erste grün-schwarze Landesregierung stellt uns alle vor große Herausforderungen. Wir arbeiten alle sehr bemüht daran, grüne Inhalte in die Koalition einzubringen und dafür Zustimmung beim Koalitionspartner zu finden. Besonders freut mich, dass die Gemeinschaftsschule auch weiterhin von der Landesregierung gestärkt und gewürdigt wird.“

Einen wesentlichen politischen Schwerpunkt sieht Schwarz in ihrer Wahlkreisarbeit. „Ich möchte Ansprechpartnerin für die Menschen von Sulzfeld im Kraichgau bis Eggenstein-Leopoldshafen am Rhein sein, dafür ist dieses Büro als Anlaufpunkt für meine politische Arbeit enorm wichtig. Hier arbeitet meine Wahlkreismitarbeiterin, hier können sich Menschen vor Ort über meine Arbeit informieren, hier kommen wir ins direkte Gespräch.“ Und auch für jene, die nicht mobil genug sind ins Wahlkreisbüro nach Bretten zu kommen, möchte Schwarz Ansprechpartnerin sein: per Mail, per Telefon oder in den regelmäßigen Bürgersprechstunden in den verschiedenen Rathäusern vor Ort im ganzen Wahlkreis.

„Die Politik hat sich in den letzten Jahren verändert. Wir müssen als Politikerinnen und Politiker uns heute mehr denn je anstrengen, Menschen zu erreichen. Ich möchte dabei mit positivem Beispiel vorangehen“, so Schwarz. Stolz ist die Abgeordnete auf ihre noch unvollständige Büroeinrichtung. „Ich lege großen Wert auf die faire Herstellung und Beschaffung von Möbeln. Lieber warte ich noch einen Monat und finde ein gutes Second-Hand-Sofa als voreilig eine neue Ledercouch zu kaufen.“ Die nächste Sprechstunde von Andrea Schwarz für Bürgerinnen und Bürger im Walzbachtal findet am Montag, den 3.4.2017 von 16 bis 18 Uhr im 1. OG des Rathauses, Wössinger Straße 26-28, statt. Es besteht die Möglichkeit, Anliegen und Anregungen, aber auch Kritik vorzutragen, um sie mit Andrea Schwarz zu besprechen. Zur Vermeidung von Wartezeiten, bitte Anmeldung per Telefon oder per E-Mail: E-Mail: andrea.schwarz@gruene.landtag-bw.de

Kurzinfo zum Bundesverkehrswegeplan 2017

Baden-Württemberg hat im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) den Zuschlag für 117 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 9,5 Milliarden Euro erhalten. Auf einer Straßenbaukonferenz am 7.3. 2017 präsentierte der Verkehrsminister die Umsetzungskonzeption. Der auf dem BVWP aufsetzende und vom Bundestag im Dezember beschlossene Bedarfsplan 2016 ist die Grundlage für die Entwicklung der Bundesfernstraßen bis ins Jahr 2030. Dieser Bedarfsplan 2016 des Bundes enthält aber keine Priorisierung, in welcher Reihenfolge die vordringlichen Maßnahmen geplant und gebaut werden sollen. Das Land will nun in einem transparenten und fachlichen Verfahren die insgesamt 140 Planungsprojekte in eine Reihenfolge bringen und Schritt für Schritt abarbeiten. Es sollen zuerst die wirtschaftlichsten Projekte dort umgesetzt werden, wo die Belastungen am schlimmsten sind. Lt. Umsetzungskonzeption müssen zunächst die zahlreichen laufenden und noch nicht fertiggestellten Projekte des Bedarfsplans 2004 abgearbeitet werden. Zugleich werden die darüber hinaus bereits begonnenen Planungen mit Hochdruck weiter betrieben. Schließlich wird in den kommenden Monaten eine Priorisierung für die noch zu planenden restlichen Projekte aus dem Vordringlichen Bedarf durchgeführt. Zu den Maßnahmen der 1. Stufe gehören einerseits 27 Projekte (Investitionsvolumen 1,3 Mrd. €), die sich im Bau befinden oder in unmittelbarer Bauvorbereitung (grüne Farbe) und andererseits 46 Projekte (Investitionsvolumen 4,3 Mrd. €), die bereits in der Planung sind (blaue Farbe); sie sollen die verfügbaren Ressourcen zuerst binden. Als Umsetzungszeiträume nennt das Land ein Zielszenario von 10,6 Jahren (nach bisherigem Status Quo: 18,4 Jahre). Für Planungsprojekte der zweiten Stufe ist zunächst vorgesehen, die Bewertungsergebnisse des BVWP zu übernehmen und durch landespezifische Kriterien zu ergänzen, um jeweils sowohl die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit als auch die Dringlichkeit zu berücksichtigen. Zu den landesspezifischen Kriterien gehören der Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit, die Lärm- und Schadstoffbelastung, die Nachhaltigkeit und die Erhaltungszustände. Voraussichtlich im Herbst 2017 wird das Land in einer öffentlichen Veranstaltung über die Ergebnisse der Umsetzungskonzeption informieren.

Kurzinfo zum Bundesverkehrswegeplan 2017